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1960: Südtirolresolution der UNO

Entscheidende Jahre für die Autonomie Südtirols

Die Zustände in Südtirol verschlechterten sich in den 1950ern und 1960ern wirtschaftlich und sozial drastisch. Wegen anhaltendem Zuzugs italienischer Arbeiter*innen aus südlicheren Provinzen bei gleichzeitiger Abwanderung Deutschsprachiger nach Deutschland und in die Schweiz verwendeten deutschnationale Kritiker*innen drastische Worte („Todesmarsch“). Die 1948 von Italien gewährte Autonomie wurde nur teils umgesetzt oder wirkte nicht in der Praxis, zunehmend war sie als „Scheinautonomie“ verunglimpft. Den Anfang machten große Protestkundgebungen, wie beispielsweise jene auf Schloss Sigmundskron im November 1957, bei der rund 35.000 Menschen auf die Straße gingen um für ein „Los von Trient“ und für eine Autonomie für Südtirol zu protestieren. Auch wenn diese zuerst erfolglos blieben, machten sie im Nachbarland Österreich Eindruck. Unter Außenminister Bruno Kreisky beschloss die österreichische Regierung, gemeinsam mit Südtiroler und Tiroler Politiker*innen die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UNO) anzurufen, um dort eine Umsetzung der Autonomie für Südtirol einzufordern. Daraufhin beschloss die UNO eine Resolution (1497/XV vom 31. Oktober 1960). Österreich und Italien wurden darin aufgefordert, eine Lösung für alle Unstimmigkeiten zu finden – auf Basis des Gruber-De Gasperi-Abkommens vom September 1946. Ein Jahr später versuchte Österreich nochmals den gleichen Weg, was lediglich eine Bekräftigung der Resolution aus dem Jahr 1960 brachte. Diese beiden UNO-Resolutionen führten aber letztlich zur Einrichtung der sog. 19er-Kommission durch die italienische Regierung. Unter Beteiligung von Vertretern der deutschsprachigen Minderheit bereitete diese in jahrelangen Verhandlungen das Zweite Autonomiestatut vor.

Weitere Links zu anderen Seiten:

UNO-Resolution 1497/XV: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f4/UN-Resolution_1497_%28XV%29.pdf

Jahr
1960
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