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1960: Südtirolresolution der UNO

Die Zustände in Südtirol verschlechterten sich in den 1950ern und 1960ern wirtschaftlich und sozial drastisch. Wegen anhaltendem Zuzugs italienischer ArbeiterInnen aus südlicheren Provinzen bei gleichzeitiger Abwanderung Deutschsprachiger nach Deutschland und in die Schweiz war bald vom „Todesmarsch“ der SüdtirolerInnen die Rede. Die 1948 von Italien gewährte Autonomie erwies sich zunehmend als „Scheinautonomie“. Große Protestkundgebungen, wie beispielsweise jene auf Schloss Sigmundskron im November 1957, bei der rund 35.000 Menschen auf die Straße gingen um für ein „Los von Trient“ und für eine Autonomie für Südtirol zu protestieren, blieben erfolglos. Unter Außenminister Bruno Kreisky beschloss daraufhin die österreichische Regierung gemeinsam mit Südtiroler und Tiroler PolitikerInnen den Gang vor die UNO-Vollversammlung, um Südtirols Autonomierechte einzufordern. Mit der UNO-Resolution 1497/XV vom 31. Oktober 1960 wurden Österreich und Italien aufgefordert, auf Basis des Gruber-De Gasperi-Abkommens vom September 1946 eine Lösung für alle Unstimmigkeiten zu finden. Ein neuerlicher Gang Österreichs vor die UNO-Vollversammlung im Herbst 1961 führte lediglich zu einer Bekräftigung der Resolution aus dem Jahr 1960. Die UNO-Resolutionen führten aber letztlich zur Einrichtung der sog. 19er-Kommission durch die italienische Regierung. Unter Beteiligung von Vertretern der deutschsprachigen Minderheit bereitete diese in jahrelangen Verhandlungen das Zweite Autonomiestatut vor.

Weitere Links zu anderen Seiten:

UNO-Resolution 1497/XV: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/f/f4/UN-Resolution_1497_%28XV%29.pdf

Jahr
1960
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