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1970: Bundesheer-Reform

Nach dem Regierungswechsel 1970 wurde die Wehrdienstzeit erstmals (von neun auf sechs bzw. acht Monate Präsenzdienst) verkürzt. Der Kommandant der Landesverteidigungsakademie, Emil Spannocchi, unterstützte Pläne für eine Bundesheer-Reform, verlangte aber mehr Budgetmittel. Sein „Drei-Stufen-Plan“ knüpfte die Kapazität des Bundesheeres an die Zuteilung finanzieller Mittel. Damit sollte die politische Führung veranlasst werden, die Auftragszuteilung an das Bundesheer mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in Einklang zu bringen:

a) Mit einer im Kern professionellen Bereitschaftstruppe sollte es möglich sein, den „Krisenfall“ zu meistern.

b) Mit zusätzlicher mobiler Landwehr (d.h. nach einer teilweisen Mobilmachung von Reservisten) wäre auch der „Neutralitätsfall“ (Krieg in der Nachbarschaft) zu bewältigen.

c) Erst mit Hilfe der raumgebundenen Landwehr (aus Reservisten bestehend) wäre der „Verteidigungsfall“, also der direkte Angriff, als die höchste Stufe der Bedrohung zu meistern.

Als Armeekommandant (ab 1973) betrieb Emil Spannocchi den Aufbau der rasch verfügbaren Bereitschaftstruppe. Für den Ausbau und vor allem die adäquate Ausrüstung und Bewaffnung der Landwehr aber versagte die Politik die Mittel.

Jahr
1970
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